• Haus der Ärzteschaft von außen
    Haus der Ärzteschaft von außenMichael Reisch
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Häufig gestellte Fragen


  • Wo kann ich meinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen?

    Das Wählerverzeichnis ist im jeweiligen Wahlkreis, d.h. in den Servicezentren Düsseldorf bzw. Köln und den Kreisstellen, in der Zeit von Freitag 01.03. bis Donnerstag 14.03.2024, werktags von 9:00 bis 16:00 Uhr und im Portal "meine ÄkNo" einzusehen.

    www.meineaekno.de

    Kreisstellen

  • Wie viele Unterstützer/-innen benötige ich für meinen Wahlvorschlag?

    Für die Wahl zur Kammerversammlung benötigen Sie mindestens 40 Unterstützer/-innen (HeilberG NRW, § 16 Wahlverfahren).

    Für die Wahl zum Kreisstellenvorstand benötigen Sie die doppelte Zahl als Unterstützer/-innen wie Vorstandsmitglieder im jeweiligen Kreisstellenvorstand vertreten sind, also 14, 18 oder 22 Unterstützer/-innen.

    Kreisstellenwahl: Erste Wahlbekanntmachung des Präsidenten

  • Kann ich als Einzelperson kandidieren?

    Ja, eine Kandidatur als Einzelperson ist möglich. Auch bei einer Einzelkandidatur müssen 40 Unterstützer/-innen für die Wahl zur Kammerversammlung und 14, 18 oder 22 Unterstützer/-innen für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen gefunden werden.

  • Wie viele Listen kann ich unterstützen?

    Es ist die Unterstützung nur eines Wahlvorschlages bei der Wahl zur Kammerversammlung und eines Wahlvorschlages für die Wahl zu den Kreisstellenvorständen möglich. Sollten Sie zwei oder mehr Listen pro Wahl unterstützen, sind alle Ihre Stimmen ungültig.

  • Wo gebe ich meinen Wahlvorschlag ab?

    Für die Wahl zur Kammerversammlung im Servicezentrum Düsseldorf (Tersteegenstr. 9., 40474 Düsseldorf) oder im Servicezentrum Köln (Butzweilrhofallee 7, 50829 Köln).

    Für die Kreisstellenvorstandswahl bei der zuständigen Kreisstelle.

    Kreisstellen

    Kammerversammlungswahl: Öffentliche Wahlbekanntmachung

    Kreisstellenwahl: Öffentliche Bekanntmachung des Kammervorstandes

     
  • Müssen die Wahllisten und Unterstützerformulare im Original eingereicht werden?

    Ja, die Zustimmungserklärungen sowie die Unterstützerformular müssen im Original eingereicht werden.

  • Wird die Wahlwerbung an die Privat- oder die Dienstadresse gesendet?

    Nach Vorgabe des Heilberufsgesetzes NRW erfolgt die Zusendung von Wahlwerbung grundsätzlich an die private Anschrift. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich die Wahlwerbung an die Dienstadresse senden zu lassen. Dieses müssen Sie schriftlich gegenüber der Ärztekammer Nordrhein erklären. Bürokratiearm können Sie hierfür auch das Portal "meine ÄkNo" verwenden.

    www.meineaekno.de

     
  • Bis wann muss ich beim WWF-Verlag die Wahlanzeigen gebucht haben?

    Die verbindliche Buchung einer Anzeige (unter Angabe der gewünschten Größe) muss bis spätestens 5. April 2024, 18:00 Uhr beim WWF-Verlag vorliegen.

    Kontakt

    WWF Verlagsgesellschaft mbH, Am Eggenkamp 37 - 39, 48268 Greven

    02571 / 93 76 31

    02571 / 93 76 55

    verlag(at)wwf-medien.de Stichwort: Wahlanzeige

    Preisliste für Wahlanzeigen

    Ausführliche Informationen zu Wahlanzeigen im Rheinischen Ärzteblatt

       
  • Wie erstelle ich meine Selbstinformation?

    Sie können ein bis zu fünfseitiges PDF-Dokument elektronisch bis zum 5. April 2024, 18:00 Uhr bei der Ärztekammer Nordrhein unter der Mailadresse selbstinformation2024(at)aekno.de einreichen.

    Als Pflichtangaben müssen in diesem PDF-Dokument enthalten sein:

    • Vollständiger Listenname übereinstimmend mit eingereichtem Wahllistennamen,
    • ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und
    • Kontaktmöglichkeiten.

    Ausführliche Regelungen zur Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten

  • Wo melde ich mich, wenn ich die Wahlunterlagen gar nicht oder nicht vollständig erhalten habe?

    In diesem Fall melden Sie sich bitte beim zuständigen Servicezentrum Düsseldorf bzw. Köln und/oder der Kreisstelle.

    Kreisstellen

    Sie können sich auch bei den Ansprechpartnerinnen in der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein melden.
    Ansprechpartnerinnen für die Kammerwahlen (siehe nebenstehenden Kasten).

     
  • Wann und wo erfahre ich das Wahlergebnis?

    Das vorläufige Wahlergebnis wird unmittelbar nach Beendigung der Auszählung auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht.

Ansprechpartnerinnen zu den Kammerwahlen 2024

Leitung Kammerwahlen:

Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH
0211 / 4302 2110

Tanja Stöver, B.A.
0211 / 4302 2140

Kammerversammlungswahl:

Ass. jur. Aggi Schneider
0211 / 4302 2102

Kreisstellenwahl:

Angelina Gembler, B.A.
0211 / 4302 2101

 

kammerwahlen(at)aekno.de