• Haus der Ärzteschaft von außen
    Haus der Ärzteschaft von außenMichael Reisch
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Regelungen zur Veröffentlichung von Selbstinformationen der Wahllisten

Nach Beschluss des Kammervorstands erhalten erstmalig bei der kommenden Wahl alle Wahllisten (zu Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen) die Möglichkeit, in einem PDF-Dokument Selbstinformationen zusammenzustellen, die im Rheinischen Ärzteblatt über einen QR-Code abrufbar und auf der Homepage mit der Wahlliste verlinkt werden.

Im Rheinischen Ärzteblatt werden die Wahlvorschläge zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen in der vorgezogenen Juniausgabe 2024 (Erscheinungsdatum 24. Mai) veröffentlicht. Dabei wird neben jedem Wahlvorschlag ein QR-Code erscheinen, der zu den Selbstinformationen der jeweiligen Wahlliste führt.

Die Regelungen zu den Selbstinformationen der Wahllisten sind nachstehend wiedergegeben:

1. Jede Wahlliste erhält die Möglichkeit, ein bis zu fünfseitiges PDF-Dokument mit Selbstinformationen elektronisch bis zum 5. April 2024, 18.00 Uhr bei der Ärztekammer Nordrhein unter folgender Mailadresse selbstinformation2024(at)aekno.de einzureichen.

2. Als Pflichtangaben müssen in diesem PDF-Dokument enthalten sein: Vollständiger Listenname übereinstimmend mit eingereichtem Wahllistennamen, ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts und Kontaktmöglichkeiten.

3. Alle zur Wahl zugelassenen Listen erhalten einen QR-Code, der neben dem Listennamen im Rheinischen Ärzteblatt abgedruckt wird. Sollte eine Liste bis zum 5. April 2024 keine Selbstinformation einreichen, wird – damit der QR-Code nicht ins Leere läuft – die Wahlliste aus dem Rheinischen Ärzteblatt hinterlegt und mit dem Zusatz versehen, dass die Wahlliste bis zum 5. April keine Selbstinformation bei der Ärztekammer Nordrhein eingereicht hat.

4. Um Ressourcen zu sparen, werden in den Wahlvorschlagslisten im Rheinischen Ärzteblatt nur noch die ersten 10 Kandidatinnen und Kandidaten genannt und mit dem Hinweis versehen, dass die Listen mit allen Kandidatinnen und Kandidaten und den vollständigen Angaben im Internet unter Amtliche Bekanntmachungen zu finden sind. Hat eine Liste mehr als 10 Kandidatinnen und Kandidaten wird der Zusatz „u.w. plus Gesamtanzahl der weiteren Kandidatinnen und Kandidaten“ erscheinen.


Ab 24. Mai 2024 finden Sie an dieser Stelle die Selbstinformationen der zugelassenen Wahllisten für die Kammerversammlungswahl und die zugelassenen Wahllisten für die Kreisstellenwahl.

Ansprechpartnerinnen zu den Kammerwahlen 2024

Leitung Kammerwahlen:

Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH
0211 / 4302 2110

Tanja Stöver, B.A.
0211 / 4302 2140

Kammerversammlungswahl:

Ass. jur. Aggi Schneider
0211 / 4302 2102

Kreisstellenwahl:

Angelina Gembler, B.A.
0211 / 4302 2101

 

kammerwahlen(at)aekno.de