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FAQ


  • Dürfen Organe von Spendern nach Herz-Kreislaufstillstand (Non-heart-beating donors (NHBD), oder auch Donation after cardiac death (DCD)) in Deutschland transplantiert werden?

    Neben dem Hirntodkriterium kommt in einigen Ländern, unter anderem in Großbritannien, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA das sogenannte DCD-Verfahren zum Einsatz. Gemäß diesem Verfahren dürfen Organe nicht nur nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls entnommen werden, sondern auch dann, wenn ein Herz-Kreislaufstillstand von 10 Minuten Dauer bei normaler Körpertemperatur vorliegt. In Deutschland darf das DCD-Verfahren zur Todesfeststellung nicht herangezogen werden. In einer Mitteilung hat die Bundesärztekammer erklärt, dass ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur kein „sicheres Äquivalent zum Hirntod“ darstelle. Ein im Ausland nicht gemäß den deutschen Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf in Deutschland nicht transplantiert werden [Vilmar K, Brandt Th, Hanrath P, Haverich A (1998); Deutsches Ärzteblatt 95(50): A-3235].

    Quelle: Organentnahme nach Herzstillstand ("Non heart-beating donor") (Bundesärztekammer)

     
  • Dürfen im Ausland unter der Widerspruchsregelung gewonnene Organe nach deutschem Transplantationsrecht in Deutschland verwendet werden?

    Nach den in Deutschland geltenden transplantationsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Widerspruchslösung bei der grenzüberschreitenden Organvermittlung rechtlich nicht zu beanstanden, weil – nach der Gesetzeshistorie und hieran angelehnt auch vertraglich – für aus dem Ausland vermittelte Organe geringere Anforderungen festgelegt wurden [Bakhschai B, Blasczyk R (2021) Transfusionsmedizin 11:253–257. https://doi.org/10.1055/a-1521-8068].