Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
bei der Ärztekammer Nordrhein
InhaltsübersichtInformationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung
Antragsunterlagen zum Herunterladen
Statut der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht (Berichtszeitraum 1.10.2008 - 30.9.2009)
Broschüre: Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern (vom 18.4.2007)
Buchrezension: Behandlungsfehlervorwürfe in der Anästhesiologie
Über die Gutachterkommission
Die 1975 gegründete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler ist eine unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein. Nach ihrem Statut hat sie die Aufgabe festzustellen, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Ärztekammer Nordrhein (Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird. Die Gutachterkommission wird auf schriftlichen Antrag eines Beteiligten (Patienten oder Arzt) tätig.
Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei. Die Beteiligten tragen ihre Kosten einschließlich der Kosten einer eventuellen anwaltlichen Vertretung selbst.
Die insgesamt rund 50 ehrenamtlichen Mitglieder (Ärzte und Juristen) der Gutachterkommission prüfen und beurteilen den Sachverhalt aufgrund des Vorbringens der Beteiligten und der beigezogenen Krankenunterlagen. Das Ergebnis der Überprüfung wird regelmäßig in einem gutachtlichen Bescheid des Geschäftsführenden Kommissionsmitglieds mitgeteilt, gegen den innerhalb eines Monats nach Zustellung Einwendungen erhoben werden können. Dann entscheidet die Gutachterkommission abschließend in ihrer vollen Besetzung.
Die Teilnahme am Begutachtungsverfahren ist freiwillig. Die gutachtlichen Feststellungen der Kommission sind für die Beteiligten nicht rechtsverbindlich. Sie sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Erledigung von Arzthaftpflichtstreitigkeiten.
Informationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung
Nach Ihrem Statut kann die Gutacherkommission prüfen, ob einem Arzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arzt, gegen den sich der Behandlungsfehlervorwurf richtet, der Ärztekammer Nordrhein angehört, das heißt, dass er im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln tätig ist bzw. früher tätig war. Das Verfahren wird eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag des Patienten oder des Arztes.
Die Gutachterkommission kann regelmäßig nicht tätig werden, wenn in der selben Angelegenheit bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder anhängig ist bzw. gleichzeitig eingeleitet wird. Liegt die beanstandete Behandlung im Zeitpunkt der Antragstellung länger als 5 Jahre zurück, wird die Gutachterkommission ebenfalls in der Regel nicht tätig.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) des betroffenen Patienten/ Antragstellers;
- Name und vollständige Anschrift des Arztes, gegen den sich der Antrag richtet. Im Falle einer Krankenhausbehandlung mindestens die Angabe des Krankenhauses und der Krankenhausabteilung (Name des Chefarztes);
- eine Schilderung des wesentlichen Sachverhaltes, dessen Überprüfung begehrt wird, mit Angaben über den Grund und den Zeitpunkt der Behandlung, den vermuteten Behandlungsfehler und den hierdurch eingetretenen Gesundheitsschaden.
Für die Angaben kann das
Antragsformular zur Überprüfung einer ärztlichen Behandlung (62 KB) verwendet werden.
Eventuell vorhandene ärztliche Unterlagen (Arztbriefe, Entlassungsberichte, Operationsberichte, Röntgenaufnahmen) und sonstigen Schriftwechsel, der die gerügte Behandlung betrifft, bitten wir einzureichen.
Ferner wird gebeten, den Vordruck
Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung (57 KB) vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Die Gutachterkommission teilt das Ergebnis ihrer Überprüfung nach Abschluss des Verfahrens in einem gutachtlichen Bescheid mit.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 12 bis 15 Monate.
Antragsunterlagen zum Herunterladen
Antragsformular zur Überprüfung einer ärztlichen Behandlung (62 KB)
Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung (57 KB)
Buchrezension: Behandlungsfehlervorwürfe in der Anästhesiologie
Helga Marianne Wessing: Behandlungsfehlervorwürfe in der Anästhesiologie. Eine retrospektive Studie auf der Grundlage der Tätigkeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein in den Jahren 1976 - 2004. Ausblick auf Fehlerkultur und Fehlermanagement in der Medizin. 2008, 255 Seiten, 48 EUR, ISBN-13: 9783865412423, Lehmanns.
Ihre medizinische Dissertation hat die in Düsseldorf anwaltlich tätige Ärztin und Juristin Helga Marianne Wessing dem Thema „Behandlungsfehlervorwürfe in der Anästhesiologie“ gewidmet. Die retrospektive Studie stützt sich auf die in den Jahren 1976 bis 2004 bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein auf anaesthesiologischem Fachgebiet ergangenen 770 gutachtlichen Bescheide.
Die umfangreiche Arbeit analysiert behauptete und gutachtlich bestätigte Behandlungsfehlervorwürfe im Hinblick darauf, welchen Fehlerkategorien Narkosezwischenfälle zuzuordnen sind und in welcher Häufigkeit sie auftreten. Sie untersucht weiter, inwieweit Fehlerereignisse in Koinzidenz mit bestimmten Faktoren wie beispielsweise Alter und Geschlecht von Patienten, Behandlungsort, Begleiterkrankungen auftreten.
Zur Einführung in die Problematik erläutert die Autorin in besonderen Abschnitten die Grundlagen des Arztrechts mit seinen zivil-, straf- und berufsrechtlichen Bezügen und seinen Begrifflichkeiten sowie der Fehlerkultur und der Fehlervermeidungsstrategien in der Medizin. Entstehungsgeschichte und Arbeitsweise der Gutachterkommission Nordrhein einschließlich ihrer vielfältigen Aktivitäten zur Behandlungsfehlerprophylaxe werden prägnant dargestellt.
Ein Kapitel mit Informationen über die verfügbaren einschlägigen Zahlen, wie sie zur Häufigkeit von Fehlervorwürfen und tatsächlich nachgewiesenen Behandlungsfehlern für Gerichte und Staatsanwaltschaften, von rechtsmedizinischen Instituten, in wissenschaftlichen Studien und durch Haftpflichtversicherer sowie Gutachterkommissionen/ Schlichtungsstellen der Landesärztekammern ermittelt wurden, ergänzt den allgemeinen Teil. In der Untersuchung der Behandlungsfehler speziell in der Anästhesiologie sind die Ergebnisse einer Vielzahl nationaler wie internationaler Studien berücksichtigt, die einer vergleichenden Betrachtung mit den Resultaten der Auswertung des selektiven Datenmaterials der Gutachterkommission unterzogen werden.
Ein Ausblick zur Entwicklung neuer Wege zu einer „offenen“ systemanalytischen präventiven und nicht sanktionsbewehrten medizinischen Fehlerkultur rundet die lesenswerte Arbeit ab.
sm
Behandlungsfehlervorwürfe in der Anästhesiologie
letzte Änderung am: 22.12.2009
Rheinisches Ärzteblatt
Heft 09/2010

Titelthema
Medizinische Fachangestellte: Ausbilden heißt Zukunft sichern
Vertrauen auf Vertraulichkeit ?!
Patientenschutz und Datenschutz im Gesundheitswesen

Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Samstag, 2. Oktober 2010, 9:00 bis 14:00 Uhr
Düsseldorf, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9
Begrüßungsveranstaltung im Video
Ab sofort sind Ausschnitte der Begrüßungsveranstaltung neuer Kammermitglieder als Videostream online.

