• Hände halten sich fest
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Bestätigung einer privatärztlichen Tätigkeit


Hier finden Sie das Antragsformular für die Bestätigung einer privatärztlichen Praxistätigkeit.

Diese Bestätigung benötigen zum Beispiel privatärztliche Versorgungseinrichtungen, um den Praxisausweis SMC-B beantragen zu können. Dieser ist unter anderem notwendig für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, wenn Sie Meldungen an die Implantateregister Deutschland vornehmen müssen. Laut Implantationsregistergesetz müssen alle Operationen mit Brustimplantaten am 1. Juli 2024 an das Register gemeldet werden.

Selbstauskunft zur privatärztlichen Praxistätigkeit
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)

Kontakt zur Meldeabteilung

0211 / 4302 2445

meldewesen(at)aekno.de

0211 / 4302 2449