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Ärztekammer-Zertifikate - Curriculare Fortbildung


Der Vorstand der Bundesärztekammer hat den Landesärztekammern am 20. Januar 2006 die strukturierte curriculare Fortbildung zur Übernahme empfohlen.

Diese Fortbildung

  • ist eine zusätzliche, erweiterte Maßnahme zur Kompetenzerhaltung und Kompetenzentwicklung,
  • ist eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme,
  • wird im Rahmen eines theoretischen Kurses (eventuell ergänzt um Praxisanteile) vermittelt.

Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden sollen, sowie der zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.

Kurse anerkennen lassen

Ein Kurs zum Erwerb einer strukturierten curricularen Fortbildung muss im Vorfeld durch den Veranstalter von der zuständigen Ärztekammer geprüft und anerkannt sein. Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bereich der Kurs stattfindet. Die Anerkennung eines Kurses kann dort erfragt werden. Der Kurs muss mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden. Hierüber wird eine Teilnahmebescheinigung durch den Veranstalter ausgehändigt.

Nach § 27 Abs.4 Ziffer 2 der Berufsordnung können Qualifikationen, die nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworben wurden, angezeigt werden.

§ 27 der Berufsordnung

Zertifikate zu curricularen Fortbildungen in Nordrhein

Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein hat beschlossen, dass Kammerangehörige auf Antrag für die folgenden curricularen Fortbildungen das Ärztekammerzertifikat erhalten können.

Die Höhe der Gebühr hierfür richtet sich nach der gültigen Fassung der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein.

Gebührenordnung

Ihre Ansprechpartnerin

Claudia Hufschmidt

0211 / 4302 2222
hufschmidt(at)aekno.de
0211 / 4302 2229

Formloser Antrag

Durch formlosen Antrag und Vorlage der Teilnahmebescheinigung einschließlich der Lernerfolgskontrolle können Kammerangehörige der Ärztekammer Nordrhein das Ärztekammer-Zertifikat beantragen. Die Teilnahmebescheinigung bitte in Kopie einreichen.

Anträge auf Erteilung der curricularen Fortbildungen (Kurse), die vor dem 31.7.2006 begonnen wurden, konnten innerhalb der Frist von 24 Monaten bis zum 31.07.2008 gestellt werden. Antragsteller, die von dieser Regelung betroffen sind, können sich telefonisch über eventuelle Lösungsmöglichkeiten erkundigen.

Nach der aktuellen Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein werden gemäß § 2 Nr. 13.1 für den Erwerb des Ärztekammer-Zertifikats "Krankenhaushygiene" 130,00 Euro und gemäß Nr. 13.2 für alle anderen Ärztekammer-Zertifikate 50,00 Euro bei Antragstellung erhoben.

 Gebührenordnung